Hypnose sollte nicht oder nur mit besonderen Kenntissen bzw. nach Absprache mit dem behandelnden Facharzt und einer entsprechenden medizinischen Qualifikation angewandt werden
bei:
- Psychosen (z.B. Schizophrenie, Bipolare Störung, Endogene Depressionen...)
- Persönlichkeitsstörungen
- Epilepsie und ähnlichen Anfallserkrankungen
- Herzerkrankungen (nach Absprache)
- Erkrankungen des zentralen Nervensystems
- Thrombose
- Depressionen (bestimmte Arten)
- ADS (bestimmte Formen)
- kürzlich vorgefallenem Herzinfarkt oder Schlaganfall
- geistig behinderten Menschen
- Suchterkrankungen (Drogenabhängigkeit, Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit)
- Einnahme von Psychopharmaka (nach Absprache)
- Schwangerschaft (nach Absprache)
- bei Menschen mit Glaubenskonflikten (einige Religionen sehen die Hypnose auch heute noch trotz aller medizinischer Erkenntnisse und Erklärungen als Zauberei an)
- bei Menschen, die Angst davor haben, hypnotisiert zu werden
- bei Menschen, die nicht hypnotisiert werden möchten
- bei Menschen, die nicht wissen, dass man sie hypnotisieren möchte